Auf der KB-Seite der Evangelischen Kirche www.gerecht.at finden Sie alle aktuellen Informationen zum Thema Kirchenbeitrag sowie die anonyme Möglichkeit, Ihre KB-Vorschreibung (ohne Gemeindeumlage) mit dem Beitragsrechner nachzuprüfen.
Kontakt Pfarrgemeinde
KB-Beauftragte: 0699/18877350 bzw. KB.Berndorf(AT)evang.at
Allgemein: PG.Berndorf(AT)evang.at
Sprechstunden nach telefonischer Voranmeldung - bitte auf Band sprechen, Sie werden verläßlich zurückgerufen!
Melden Sie sich bei uns! Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch!
Wofür Kirchenbeitrag?
Der Kirchenbeitrag ist ein spürbares Zeichen zur gemeinsamen Verantwortung. Mit Ihrem Kirchenbeitrag unterstützen Sie sowohl die Gesamtkirche als auch unsere Gemeinde. Wir als Pfarrgemeinde sind auf Ihre jährliche Kirchenbeitragszahlung in besonderer Weise angewiesen, denn ohne finanzielle Mittel können wir die vielfältigen Aufgaben und Herausforderungen nicht erfüllen.
Allen, die uns anlässlich der Kirchenbeitragszahlung einen höheren Betrag überwiesen haben als den vorgeschriebenen, sagen wir für diese Spende herzlichen Dank!
Kirchenbeiträge sind bis zu einer Höhe von € 400,00 pro Jahr als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig!
Was geschieht mit meinem Kirchenbeitrag?
76 % gehen an die Gesamtkirche. Sie bezahlt damit die Gehälter der Pfarrerinnen und Pfarrer und finanziert die notwendigen Bildungseinrichtungen für die Aus- und Weiterbildung von kirchlichen Mitarbeitern. Die Gesamtkirche leistet Öffentlichkeitsarbeit, Frauen- und Jugendarbeit und fördert die Hochschulseelsorge, die Weltmission und die Diakonie. Außerdem werden damit Initiativen von Gemeinden und Diözesen unterstützt.
Mit den restlichen 24 % Ihres Kirchenbeitrages und der Gemeindeumlage tragen Sie dazu bei, dass die Gebäude der Gemeinde erhalten und die Personal- und Betriebskosten bezahlt werden können. Die Pfarrgemeinde betreut damit Kinder, Jugendliche und Senioren, Kranke und Hilfesuchende./p>
Danke für Ihren Kirchenbeitrag!
An dieser Stelle möchten wir uns bei allen bedanken, die Ihren Kirchenbeitrag bereits beglichen haben. Mit Ihrem Kirchenbeitrag unterstützen Sie sowohl die Gesamtkirche als auch unsere Pfarrgemeinde. Signalisieren Sie uns auch weiterhin mit Ihrem Beitrag, aber auch mit Ihrem Interesse an unserer Arbeit und dem Wahrnehmen unserer Angebote die Verbundenheit mit unserer Evangelischen Kirche.
Sollten sich Ihre Einkommensverhältnisse inzwischen verändert haben und unsere Vorschreibung zu hoch ausgefallen sein, dann sind wir gerne bereit, eine Neuberechnung durchzuführen.
Senden Sie uns dazu Ihren Einkommensteuerbescheid des letzten Jahres, Ihren laufenden Lohn-/ Gehaltszettel oder Pensionsbescheid innerhalb der Einspruchsfrist von vier Wochen zu. Sonderausgaben wie Personenversicherungen (Lebens-, Kranken- oder Unfallversicherung), laufende Wohnbaukredite und andere Freibeträge (siehe oben) können wir bei der Berechnung berücksichtigen.
Eine Berücksichtigung dieser Freibeträge gilt für drei Jahre und ist dann wieder neu zu beantragen. Sollte unsere Vorschreibung viel zu niedrig sein, dann teilen Sie und das bitte mit, damit wir Ihren Beitrag gerecht bemessen können.
Bitte beachten Sie die Einzahlungsfrist, die auf dem Kirchenbeitragsbescheid angegeben ist (2 Monate).
Wir sind gesetzlich verpflichtet, Ihren Kirchenbeitrag einzumahnen, was sowohl Ihnen als auch uns weitere Kosten verursacht. Wenn Sie Ihren Kirchenbeitrag ausnahmsweise in Raten zahlen möchten, wenden Sie sich bitte an unsere Kirchenbeitragsstelle, die Ihnen auch für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung steht.